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Einbruchschutz Beratung Kiel - BWB Sicherheitstechnik

Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Mit diesem Förderprogramm will das Land Schleswig-Holstein Wohnungs- und Hausbesitzer zu Modernisierungen anregen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz durchzuführen.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie

Was wird gefördert?

Welche Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz

  • Ihre Immobilie liegt in Schleswig-Holstein
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 Euro

Zuschuss für energetische oder Barriere reduzierende Maßnahmen

  • Eine Förderung ist möglich, wenn Ihre Immobilie in einer der folgenden Städte bzw. Gemeinden liegt:

A Ahrensburg, Ammersbek
B Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bargteheide, Barsbüttel, Brunsbüttel
E Eckernförde, Elmshorn, Eutin
F Flensburg
G Geesthacht, Glinde, Großhansdorf
H Halstenbek, Heide, Heikendorf, Helgoland, Henstedt-Ulzburg, Husum
I Itzehoe
K Kaltenkirchen, Kappeln, Kiel
L Lübeck
M Meldorf, Mölln
N Nebel, Neumünster, Neustadt i.H., Niebüll, Norderstedt
O Oldenburg
P Pinneberg, Plön
Q Quickborn
R Ratzeburg, Reinbek, Rendsburg
S Schenefeld, Schleswig, Sylt
T Tönning, Tornesch
W Wahlstedt, Wedel, Wentorf (Kreis Hzgt. Lauenburg), Wyk auf Föhr

  • Ein Zuschuss kann auch für Immobilien in anderen als den oben genannten Städten bzw. Gemeinden gewährt werden, wenn die Kommune eine Bestätigung gemäß den Förderbedingungen (siehe Antragsformular) ausstellen kann.
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 12.000 EUR.

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Unabhängig von den anfallenden Kosten beträgt die Zuschusshöhe für energetische und/oder Barriere reduzierende Maßnahmen 2.000 EUR. Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 1.600 EUR, bezuschusst. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt.
  • Die Zuschüsse für energetische und/oder Barriere reduzierende Maßnahmen sowie für Maßnahmen zum Einbruchschutz können untereinander sowie mit allen Darlehen/Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen kombiniert werden.

Was ist noch wichtig?

  • Sofern Sie energetische Maßnahmen planen, müssen Sie vor einer Antragstellung einen Sachverständigen, der zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist, einschalten.
  • Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Wie ist der Weg zur Förderung?

Die Beratung wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen.

Gern können Sie sich auch an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wenden und sich nach vorheriger Terminabsprache beraten lassen.

Kontaktdaten:

Investitionsbank
Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel. (0431) 9905-0
E-Mail info[at]ib-sh.de

Link zur Webseite der IB.SH mit weiteren Produktinformationen zum Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer sowie einen Antrag auf Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer finden Sie unter folgenden Link:

http://www.ib-sh.de/immobilien/immobilien-sanieren-oder-modernisieren/modernisierungszuschuss-fuer-selbstnutzer/

Quelle: IB.SH

 

Einen guten Leitfaden zur KfW-Förderung hat unser MACH’S SICHER Kollege DER ALARM PROFI KIEL auf seiner Webseite bereitgestellt:
https://www.der-alarm-profi-kiel.de/leitfaden-zur-kfw-foerderung-von-alarmanlagen-von-der-alarm-profi/
Zuschüsse für energetische und/oder Barriere reduzierende Maßnahmen sowie für Maßnahmen zum Einbruchschutz können untereinander sowie mit allen Darlehen/Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen kombiniert werden.

Einen link zur entsprechenden Seite auf der KFW finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/


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